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Karteikarten - Baurecht

Themengebiet: Antrag nach §§ 80 V, 80a III bei Doppelwirkung

Frage 54 von 80

Was macht das Gericht, wenn es iRd § 80a VwGO feststellt, dass Indizien vorliegen, dass der Bauherr sich nicht an die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Baugenehmigung halten wird?

(P) hat das Gericht eine eigene Anordnungskompetenz bzgl. Maßnahmen nach § 80a I Nr.2 2.Hs VwGO?
  • h.M.: nein, bei Erfolg weist das Gericht die (beigeladene) Behörde an, die Baumaßnahmen unverz. einzustellen und zukünftig alle Maßnahmen zur Ausführung des genehmigten Vorhabens zu unterlassen
    • Arg.: Vollstreckbarkeit, Gewaltenteilung
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