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Karteikarten - Baurecht
Frage 48 von 80
Was ist der relevante Beurteilungszeitpunkt für die Tatsachen in einer Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung?
in Anfechtungssituation bei Dauer-VA grunds.: nachträgl. Änderung beachtlich
solange sich Rechtslage zu Gunsten den Bauherrn ändert
- Arg.: Bauherr könnte anderenfalls sofort neue Genehmigung beantragen
- Sonderfall: Rechtslage ändert sich zu Lasten des Bauherrn
hier im BauR nachträgliche Änderung unbeachtlich
- z.B.: urspr. zul. Vorhaben bleibt zul., wenn bis mündl. VH unzul. geworden
- Arg.: Art. 14 gibt dem Bauherrn das stärkere Recht
- Arg.: Nachbar soll nicht durch Verzögerung von langem Verfahren profitieren


