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Karteikarten - Baurecht
Frage 35 von 80
Eroeffung des Verwaltungsrechtsweg
I. Aufdraengende Sonderzuweisung (zB § 54 Beamtenschutzgesetz)
II. § 40 I 1 VwGo
1. oefftl- rechtl Streitigkeit
a) modifizierte Subjektstheorie/ Sonderrechtstheorieb) Subordinationstheoriec) Interessentheorie
2. nicht doppelte Verfassungsunmittelbarkeitzwei Verfassungsorgane streiten um Verfassungsrecht
3. Keine abdraengende Spezialzuweisung
a) § 13 GVG Strafsachen
b) § 23 EGGVG (repressive Polizeimassnahmen nach § 163 StPO)Streitentscheidende Normen sind solche des Bauordnungs- und planungsrecht


