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Karteikarten - Baurecht
Frage 79 von 80
Wovon und wie ist die genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung abzugrenzen?
- auch Nutzungsänderung
- Abgrenzung zur bloßen Nutzungsintensivierung
- z.B.: Altersheim soll jetzt Jugendherberge werden, Wohnungsprostitution
neue bauplanungsrechtliche Begriffe relevant (BauNVO), z.B.: Gewerbe
- DefinitionÄnderung ist gegeben, wenn Variationsbreite der bisher gernehmigten Nutzung verlassen wird und dadurch planungsR Belange iSd § 1 VI neu berührt werden


