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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur
Frage 19 von 67
Für welche Fälle ist der Beweis nach § 448 ZPO geeignet?
- § 448 ZPO : erfordert gewisse Anfangswahrscheinlichkeit auch 'Anbeweis' genannt
- nur geeignet, um verbliebende Zweifel auszuräumen
- 4 Augen Rechtsprechung §§ 448, 141 ZPO , Anhörungspflicht
Fall der Beweisnot
Grundsatz der Waffengleichheit
insb. bei nat. Person vs. Gesellschaft
institutionalisierter Beweisvorteil


