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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur
Frage 47 von 67
Was gilt, wenn Parteivortrag im Widerspruch zum Inhalt einer beigefügten Privaturkunde steht?
Wenn die Partei keine Erklärung für Widerspruch gibt, kann Sachvortrag unsubstantiiert und damit unbeachtlich sein.


