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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur
Frage 32 von 67
Wann liegt ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht vor?
"z.B. wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die Partei selbst nicht an die Richtigkeit glaubt, oder das Gericht sie für eine willkürliche, ohne greifbare Anhaltspunkte ausgesprochene Vermutung hält, die Behauptung also nach seiner Auffassung ""ins Blaue hinein"" aufgestellt worden ist."


