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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 44 von 67

Wie sind Urkunden zu behandeln, die den Schriftsätzen beigefügt sind?

1. Beweismittel: Dann gehört Inhalt nicht zum Vortrag der Partei;

2. Teil des Vortrags: Gemäß § 137 III ZPO kann auf Urkunden Bezug genommen werden (auch stillschweigend).
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