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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur
Frage 21 von 67
Wo wird unsubstantiiert / unzul. mit Nichtwissen Bestrittenes im Tatbestand dargestellt und warum?
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im streitigen Klägervortrag
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unsubstantiiert Bestrittenes (§ 138 III ZPO )
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Arg.: ist tats. bestritten und nur aus Rechtsgründen unwirksam
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+ unzulässigerweise mit Nichtwissen Bestrittenes (§ 138 IV ZPO )
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