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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Tatbestand, § 313 II

Frage 21 von 67

Wo wird unsubstantiiert / unzul. mit Nichtwissen Bestrittenes im Tatbestand dargestellt und warum?

  • im streitigen Klägervortrag
    • unsubstantiiert Bestrittenes (§ 138 III ZPO )

      • Arg.: ist tats. bestritten und nur aus Rechtsgründen unwirksam
    • + unzulässigerweise mit Nichtwissen Bestrittenes (§ 138 IV ZPO )

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