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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 43 von 67

Wann wird eine Verpflichtung zur Wiedereröffnung der mdl. Verhandlung nach § 156 ZPO angenommen, wenn ein Schriftsatz gem. § 296a ZPO verspätet ist?

  1. Verspätung beruht auf einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht / des rechtlichen Gehörs
  2. wenn dadurch Verfahrensmängel behoben werden können
  3. wenn die Entscheidungsreife fehlt
 
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