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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur
Frage 43 von 67
Wann wird eine Verpflichtung zur Wiedereröffnung der mdl. Verhandlung nach § 156 ZPO angenommen, wenn ein Schriftsatz gem. § 296a ZPO verspätet ist?
- Verspätung beruht auf einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht / des rechtlichen Gehörs
- wenn dadurch Verfahrensmängel behoben werden können
- wenn die Entscheidungsreife fehlt


