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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 45 von 67

Wann ist die Bezugnahme auf Urkunden durch eine Partei zulässig? 

1. Nur zulässig, wenn Partei klarstellt, in welchem Umfang sie sich zur Ergänzung ihres Vertrages auf bestimmte Urkunden berufen will;

2. Pauschale Bezugnahme auf Urkunden ist hingegen unzulässig (<= Beibringungsgrundsatz)

3. Unzulässig bei Verstoß gegen § 138 I ZPO: Bezugnahme auf Urkunden darf Vortrag nur ergänzen, nicht ersetzen;

4. Urkunde muss eingereicht werden, sonst wird sie nicht Gegenstand der mdl. Verhandlung
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