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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 58 von 67

Wann bestreitet eine Partei konkludent?

Entgegen der Formulierung in § 138 III ist im Zweifel von einem konkludenten Bestreiten auszugehen.

Hat der Gegner bei einem Sachverhaltskomplex verschiedene Punkte bestritten oder hierzu eine Gegendarstellung gegeben, ist anzunehmen, dass er den gesamten, zu diesem gehörenden Sachvortrag bestreiten will. Nur wenn er zu dem gesamten Komplex überhaupt nichts erklärt, greift die Geständnisfunktion des § 138 III ein.
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