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Karteikarten - Referendare: Urteils- / Relationsklausur

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 24 von 67

Wann ist eine Tatsache gerichtskundig?

wenn das erkennende Gericht die Tatsache amtlich wahrgenommen hat. Private Kenntnis des Richters reicht hingegen nicht.
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