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Karteikarten - VwGO
Frage 26 von 42
5 Argumente dass bei der FFK § 113 I S.4 die statthafte Klage ist?
- h.M.: § 113 I S.4 VwGO analog (traditionell)
- Arg.: bei § 43 VwGO zu lasche Vrss. (jedes sinnvolle Interesse)
- Arg.: Klausurtaktik (vertreten!) nur so stellen sich (P) von unten
- Arg.: Subsidiarität § 43 II VwGO 'hätte verfolgen können' - Anfechtungskl. wäre möglich gewesen und ist rechtsschutzintensiver, weil konkret
- Arg.: Statthaftigkeit soll nicht vom Zufall abhängig sein
- Arg.: Feststellungklage nicht statthaft, weil VA kein Rechtsverhältnis


