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Karteikarten - VwGO
Frage 15 von 42
Wie lautet der korrekte Obersatz für einen Antrag nach § 123 VwGO?
Der Antrag ist begründet, wenn ein AO-Anspruch besteht und AO-Grund glaubhaft gemacht wurde, §§ 123 III, 920 II, 294 ZPO


