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Karteikarten - VwGO

Themengebiet: einstweilige Anordnung, § 123 VwGO

Frage 15 von 42

Wie lautet der korrekte Obersatz für einen Antrag nach § 123 VwGO?

Der Antrag ist begründet, wenn ein AO-Anspruch besteht und AO-Grund glaubhaft gemacht wurde, §§ 123 III, 920 II, 294 ZPO

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