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Karteikarten - VwGO

Themengebiet: vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 V VwGO

Frage 42 von 42

Was versteht man unter faktischem Vollzug? Sind auch fälle erfasst, in denen der Bürger freiwillig Kosten zahlt, für deren Bescheid aufschiebende Wirkung bestand? Was bietet sich an Rechtsschutz an?

  • faktischer Vollzug heißt, dass zwar auf schiebende Wirkung bestand, die Behörde aber trotzdem vollstreckt hat oder damit droht
    • dem Vollstrecken gleich steht die freiwillige Zahlung von Kosten
    • dem damaligen Bestehen von a.W. steht jetziges Bestehen von a.W. gleich
      • Arg.: ex tunc Wirkung der Klage / des Widerspruchs
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