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Karteikarten - VwGO
Frage 33 von 42
Was ist die Folge, wenn Außenwirkung einer Verwaltungsvorschrift festgestellt wurde?
- im Ggs zu interprt. VV ausnahmsweise für Gerichte bindend
- Richter darf nur in atypischen Fällen abweichen
- atypischer Sachverhalt
- veralteter Sachstand der TA
- Prüfung nicht schematisch, sondern nur unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls


