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Karteikarten - VwGO
Frage 18 von 42
Gilt das auch für das Widerspruchverfahren? ie kann der ehemalige Rechtsinhaber das Vorverfahren in (gesetzlicher) Prozessstandschaft weiterführen?
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für den Vorgänger → subjektives Recht?
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h.M.: §§ 173 S.1 VwGO iVm § 265 II ZPO (-)
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Arg.: mangels Vergleichbarkeit, kein kontradiktorisches Verfahren
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auch gewillkürte Prozesstandschaft im Verwaltungsprozess unmöglich
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