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Karteikarten - VwGO
Frage 12 von 42
Wie prüft man die materielle Begründetheit des Antrags nach §80 V VwGO?
- materielle Ordngs.MK
- Interessenabwägung Aussetzungsinteresse vs. Vollzugsinteresse
- aufschiebende Wirkung ist der gesetzliche Regelfall, § 80 I S.1 VwGO, Art. 19 IV GG
- Erfolgsaussichten in der Hauptsache
- + evtl. weitere Interessenabwägung
- z.B. im BauR: Gefahr der negativen Vorbildfunktion während des Rechtsmittelverfahrens


