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Karteikarten - VwGO
Frage 20 von 42
Welche 3 Fallgruppen sind in der Anfechtungsklage für die Beurteilung des relevanten Zeitpunkts zur Subsumtion zu unterscheiden?
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Einmalig wirkende VA
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nachträgliche Änderung unbeachtlich
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z.B.: Platzverweis
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DauerVA
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nachträgliche Änderung beachtlich
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z.B.: Verkehrsschilder, Gewerbeerlaubnis
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weil auch Wiedereinreiseverbot (§ 11 AufenthG)
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RückAusnahmen
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§ 35 VI GewO
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nachträgliche Änderung unbeachtlich
- → sonst würde Antrag bei Behörde (§ 35 VI VwGO ) keinen Sinn machen
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(P) wer trägt dann Beweislast für spätere Zuverlässigkeit?
- hier trotzdem Behörde, Gewerbefreiheit!
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z.B.:drogenverkaufender Wäschereibetreiber ist mittlerweile zuverlässig geworden
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§ 3 StVG
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nachträgliche Änderung unbeachtlich
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Rspr. neu: nein
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Arg.: EU-Richtlinienumsetzungsgesetz
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Rspr. alt: Behandlung der Aufenthaltserlaubnis wie Gewerbeerlaubnis
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noch nicht vollzog. VA
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str
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e.A.: nachträgliche Änderung beachtlich
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der Vollzug wäre sonst ermessensfehlerhaft
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a.A.: unbeachtlich
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