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Karteikarten - VwGO

Themengebiet: Leistungsverwaltung

Frage 7 von 42

Was muss die Behörde bei verdrängender Konkurrentklage machen, wenn sie die Begründetheit der Klage feststellt?

Bei Erfolg der Neubescheidungklage ist die Behörde aus Rechtsstaatsgesichtspunkten verpflichtet, Aufhebung beim Konkurrenten vorzunehmen (§§ 48 / 49 VwVfG)

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