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Karteikarten - VwGO
Frage 7 von 42
Was muss die Behörde bei verdrängender Konkurrentklage machen, wenn sie die Begründetheit der Klage feststellt?
Bei Erfolg der Neubescheidungklage ist die Behörde aus Rechtsstaatsgesichtspunkten verpflichtet, Aufhebung beim Konkurrenten vorzunehmen (§§ 48 / 49 VwVfG)


