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Karteikarten - VwGO

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 4 von 42

Obersatz bei Antrag nach § 80 V VwGO?

Der Antrag nach § 80 V ist begründet, soweit die Anordnung nach § 80 II Nr.4 nach der gebotenen summarischen Prüfung rechtswidrig ist und das Suspensivinteresse des Antragstellers das Vollzugsinteresse überwiegt. Maßgebend sind dabei die Erfolgsaussichten der Hauptsache.
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