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Karteikarten - VwGO
Frage 28 von 42
Was ist an § 123 "besser" als § 80 V für die Abwehr einstweiligen Vollzugs?
Faustregel: § 80 V VwGO bei Anfechtungsklage in der Hauptsache, alle anderen Klagen § 123 VwGO
- Arg.: S. 2 spricht explizit von Anfechtungsklage
- Ausnahme: z.B. § 81 III, IV i.V.m. § 84 I AufenthG


