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Karteikarten - VwGO
Frage 38 von 42
Was besagt der Grundsatz der Ämterstabilität und wo ist er geregelt?
- Grundsatz der Ämterstabilität, Art. 33 V GG
- grunds. keine Aufhebung ermessensfehlerhafter Ernennung
- aber konkurrierendes VerfassungsR: effektiver Rechtsschutz Art. 19 IV GG des Betroffenen
- Folge: rechtzeitge Informationspflicht (2 Wochen) und Wartepflicht des Dienstherrn
- Effektiver Rechtsschutz ist dann nicht verletzt, wenn er § 123 VwGO durchführen konnte
- Kompromiss: Aufhebung ex nunc
- Pflicht des Dienstherrn, neue Stellen zu schaffen


