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Karteikarten - VwGO

Themengebiet: Beamtenernennung, Ämterstabilität

Frage 38 von 42

Was besagt der Grundsatz der Ämterstabilität und wo ist er geregelt?

  • Grundsatz der Ämterstabilität, Art. 33 V GG
    • grunds. keine Aufhebung ermessensfehlerhafter Ernennung
    • aber konkurrierendes VerfassungsR: effektiver Rechtsschutz Art. 19 IV GG des Betroffenen
      • Folge: rechtzeitge Informationspflicht (2 Wochen) und Wartepflicht des Dienstherrn
      • Effektiver Rechtsschutz ist dann nicht verletzt, wenn er § 123 VwGO durchführen konnte
      • Kompromiss: Aufhebung ex nunc
        • Pflicht des Dienstherrn, neue Stellen zu schaffen
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