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Karteikarten - VwGO
Frage 8 von 42
Wann und mit welchem Argument wird iRd Begründetheit des § 123 VwGO ein Ausnahme vom Grundsatz "kein Vorwegnahme der Hauptsache" zugelassen?
- keine Vorwegnahme der Hauptsache
- ausnahmsw.Vorwegn. ok, bei nicht wiedergutzumachenden Schäden
- so die Rspr. zu Zulassung von Gewerbetreibenden zum Jahrmarkt
- Arg.: GG Art. 19 IV


