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Karteikarten - VwGO
Frage 40 von 42
Was ist im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bei VA mit Doppelwirkung im RSB des Antrags beim Gericht zu beachten?
- RSB
(-) wenn anderweitiges Bauverbot
- z.B.: Veränderungssperre
- Vorverfahren erforderlich?
- h.M.: erforderlich
- Wortlaut § 80a BGB ' Legt ein Dritter einen Rechtsbehelf ein.'
- vgl. § 80 V BGB
- Antrag bei Behörde erforderlich ?
- h.M.: nein, Wahlmöglichkeit
- Arg.: § 80a III S.2 BGB ist Rechtsgrundverweis auf § 80 VI BGB , und ist daher Verweis ins Nichts
- weil KostenVA, der begünstigt, nicht existiert
- Arg.: Redaktionsversehen
- Arg.: Verzögerung führt zu Verstoß gg. effektiven Rechtsschutz, Art. 19 IV
- OVG Lünebug: ja, ohne Antrag fehlt das RSB
- Arg.: Abs. 3 S.2 ist Rechtsfolgenverweis
- Arg.: letzte Gesetzesreform zur VwGO wollte verwaltungsintene Selbstkontrolle stärken, Gerichte entlasten
- aber hier: weite Auslegung des § 80 VI S. 2 BGB Nr.2 Antrag kann entfallen, wenn Vollstreckung droht
- meistens der Fall, daher kann Streit dahinstehen


