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Karteikarten - VwGO
Frage 34 von 42
Wann ist die Kontrolle einer Verordnung vor dem OVG (§ 47 VwGO) NACH deren Erlass nur möglich? Was hat der Bürger VOR dem Erlass für eine Möglichkeit auf Rechtsschutz?
- Rechtsschutz
- nach § 47 VwGO nur, wenn per Landesrecht zugelassen
- nicht in Hamburg
- in Niedersachsen: § 7 NdsAGVwGO
- und niemals vor Erlass
- Es kommt aber nicht auf Datum an, entscheidend ist, dass Vorschrift aus der Sicht des Normgebers schon Geltung beansprucht
- in Hamburg und Bremen wo von § 47 VwGO kein Gebrauch gemacht: auch gegen selbstvollz. VO
- Arg.: nirgendwo steht geschrieben, dass § 47 Arg.: nirgendwo steht geschrieben, dass § 47 (auch bei Nichtanwendbarkeit) abschließend ist (auch bei Nichtanwendbarkeit) abschließend ist
- Arg.: Art. 19 IV
- nach § 47 VwGO nur, wenn per Landesrecht zugelassen


