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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht

Themengebiet: Prozessvergleich, § 278 VI ZPO

Frage 28 von 39

An wen muss der Gläubiger sich wenden (Zuständigkeit), wenn er eine Verfallsklausel in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart hat und der Schuldner in Verzug kommt? Was hat er für einen Rechtsbehelf, wenn er dort keinen Erfolg hat? Was gilt, wenn er eine Wiederauflebeklausel vereinbart hat?

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