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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht

Themengebiet: Drittwiderspruchsklage § 771

Frage 36 von 39

Wann vermitteln obl. Ansprüche ein die Veräußerung hinderndes Recht iSd § 771 ZPO und warum?

  • obligatorische Herausgabeansprüche
    • nicht §§ 812, 433 I ZPO
      • Arg.: hier gehört Gegenstand noch zum Vermögen des Schuldners
    • § 546 I ZPO (Miete), § 604 ZPO (Leihe), § 695 ZPO (Verwahrung), § 667 ZPO (Auftrag)
      • Arg.: Eine Veräußerung wäre dem HerausgabeS hier auch nicht gestattet, also muss HerausgabeGl auch keine Vollstreckung Dritter dulden
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