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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 15 von 39
Ist eine Vollstreckungsklage in Prozessstandschaft möglich?
PSS bei § 767 ausnahmsweise in der Begründetheit prüfen
- (P) Abtretung Titelumschreibung
Zessionar ist erst sachbefugt, wenn § 727 (+) ist oder zumindest dessen Vrrs vorliegen
- (P) gewillkürte PSS bei Ehegatten
- berechtigtes Interesse folgt nach h.M. aus der Verbundenheit
- gesetzl. PSS bei Miterben
- Arg.: Formalisierung des ZVR, § 265 gilt nicht
- DefinitionEinfache Vollstreckungsstandschaft: Derjenige, der den Titel schon als PSS erwirkt hat, darf diesen auch vollstrecken
- DefinitionIsolierte Vollstreckungsstandschaft Dritter wird ermächtigt den Titel zu vollstrecken
- Arg: Will der Gl. nicht selbst vollstrecken, muss er den tit. Anspruch abtreten. Der Zessionar kann dann nach Erteilung der quali. Klausel (§ 727) vollstrecken
- + der Zedent nach explitziter Einziehungsermächtigung des Zessionars


