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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Set zum Lerndeck adden
Set zum Lerndeck adden
Themengebiet:
Präklusion nach § 767 II
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Frage
25
von 39
Auf welchen Zeitpunkt kommt es im Rahmen des § 767 II für die Präklusion von Gestaltungsrechten an?
Frage
Auf welchen Zeitpunkt kommt es im Rahmen des § 767 II für die Präklusion von Gestaltungsrechten an?
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1
Auf welche Vorschrift lässt sich zur Begründung der Zulässigkeit eines Vollstreckungsvertrag (z.B.: Gl. verplichtet sich, nicht vor einem best. Ereignis zu vollstrecken) abstellen? Welche Klageart ist für den S statthaft?
2
Was kann der Vollstreckungsschuldner tun, wenn mehrere VollstreckungsGl. aus einem KFB gegen ihn vollstrecken wollen, er aber über eine Gegenforderung, die schon vor Erlass des KFB existierte, hat. Abwandlung: Aufrechnungsforderung besteht nur ggü einem der Gl.
3
Was passiert, wenn 2 Vollstreckungs-Gläubiger eine Forderung gegen den DrittS gePfÜBt haben und dann die dem PfÜB des einen Gl. zugrundeliegende Forderung gegen den S erlischt?
4
Wie ist bei § 766 zu tenorieren
5
Aus welcher Vorschrift ergibt sich iRd Begündetheit der Klage nach § 805 dass das Recht des Klägers Vorrang von dem des Vollstreckungsgläubigers hat. Wie ist der Fachterminus?
6
Welches Gericht ist für die Klage nach § 805 ZPO zuständig?
7
Wer ist für die Erteilung einer einfachen Klausel (§ 726 ZPO) zuständig? Wer für die Erteilung einer qualifizierten Klausel? Was kann der Schuldner gegen die Klausel tun, wenn er denkt, dass deren Voraussetzungen nicht vorliegen?
8
Was spricht für und was dagegen, bei Gestaltungsrechten des Vollstreckungsschuldners von neuen Tatsachen auszugegehen?
9
Wann ist eine Einziehungsklage begründet?
10
Mit welchem Argument wird wird beim nach § 767 II ZPO präkludierten Erüllungseinwand die negative Feststellungsklage zugelassen, bzgl. des präkl. Aufrechnungseinwands aber abgelehnt?
11
Welche Rechtsbehelfe gibt es für den Vollstreckungsschuldner, wenn die Vollstreckungsabwehrklage an § 767 II scheitert?
12
Wozu dient ein Rechtshängigkeitsvermerk im Grundbuch?
13
Muss derjenige, der einen Rechtshängigkeitsvermerk auf Zustimmung gegen den Alt-E druchsetzen will klagen (§ 894 BGB iRd einstw. Verfüfung) oder fehlt dieser Klage schon das RSB, weil der Kl. einfach einen Antrag nach § 22 GBO beim Grundbuchamt stellen kann?
14
Was spricht für und was dagegen, bei Gestaltungsrechten des Vollstreckungsschuldners von neuen Tatsachen auszugegehen?
15
Ist eine Vollstreckungsklage in Prozessstandschaft möglich?
16
Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Erinnerung und Drittwiderspruchsklage?
17
Kann der Inhaber eines Pfändungspfandrechts Herausgabe nach § 804 II, 1227, 985 verlangen?
18
Welche Einwendungen stehen dem Drittschuldner gegen die Einziehungsklage zu?
19
Kann der Vollstreckungsschuldner, wenn er bzgl. seiner Erfüllung / Aufrechnung eigentlich nach § 767 II ZPO präkludiert ist, trotzdem negative Feststelungsklage erheben?
20
Welche Auswirkungen hat der Theorienstreit zu Entstehung des Pfändungspfandrechts an beweglichen Sachen?
21
Ist das Sicherungseigentum ein die Veräußerung hinderndes Recht iSd § 771 ZPO? Was kann der Sicherungsgeber für ein Recht geltend machen?
22
A hat sich vom Vollstreckungsschuldner einen Kaufpreisanspruch gegen K abtreten lassen nachdem der Vollstreckungsgläubiger einen PfüB beantragt hat aber noch bevor die Zustellung an K erfolgte. Hat die Drittwiderpruchsklage des A Aussicht auf Erfolg?
23
Im Vorprozess hatte der jetztiges Vollstreckungsgläubiger seinen Anspruch schon vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung an einen Dritten abgetreten. Ist die Klage des Vollstreckungsschuldner jetzt präkludiert?
24
Ist eine Prozessstandschaft in der Zwangsvollstreckung zulässig?
25
Auf welchen Zeitpunkt kommt es im Rahmen des § 767 II für die Präklusion von Gestaltungsrechten an?
26
Ist ein Grundbuchberichtigungsanspruch im Rahmen der Zwangsvollstreckung prändbar? Was muss der Vollstreckungsgläubiger tun?
27
Kann der tatsächliche Gläubiger (z.B.: der Zessionar) einer Forderung, wenn sie als vermeintliche Forderung eines anderen (z.B.: des Zedenten) gepfändet wurde § 771 ZPO erheben?
28
An wen muss der Gläubiger sich wenden (Zuständigkeit), wenn er eine Verfallsklausel in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart hat und der Schuldner in Verzug kommt? Was hat er für einen Rechtsbehelf, wenn er dort keinen Erfolg hat? Was gilt, wenn er eine Wiederauflebeklausel vereinbart hat?
29
Gl stellt den Titel ohne die erforderliche Klausel zu (§ 750 ZPO). Über das Vermögen des S wird Insolvenzverfahren eröffnet. Wie kann Gl vorgehen? Wird er Erfolg haben?
30
Warum ist gegen einen PfÜB die sofortige Beschwerde §§ 793, 567 ZPO nicht statthaft?
31
Wo ist das zentrale Mahngericht, wo das zentrale Vollstreckungsgericht in Niedersachsen?
32
Welche Einreden des Beklagten kommen iRd des § 771 ZPO in Frage?
33
Warum bietet es sich an, trotz Möglichkeit der Widerklage auch aufzurechnen, wenn der Klageanspruch sicher (+) ist?
34
Was ist der Unterschied zwischen dem Arrestatorium und dem Inhibitorium bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen?
35
Welche 4 Vollstreckungsorgane gibt es und wofür sind sie zuständig?
36
Wann vermitteln obl. Ansprüche ein die Veräußerung hinderndes Recht iSd § 771 ZPO und warum?
37
Wann ist § 771 statthaft?
38
Was ist ein die Veräußerung hinderndes Recht (Definition)?
39
Eine schuldnerfremde Forderung wird gepfänded (nichtig). Welches Problem stellt sich dem wahren Inhaber in der Zulässigkeit seines § 771 ZPO?