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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 10 von 39
Mit welchem Argument wird wird beim nach § 767 II ZPO präkludierten Erüllungseinwand die negative Feststellungsklage zugelassen, bzgl. des präkl. Aufrechnungseinwands aber abgelehnt?
- negative Feststellungsklage § 256 BGB , dass eigentlich präkludierte Erfüllung die Vollstreckungsforderung hat erlöschen lassen
- h.M.: Erfüllungseinwand § 362 BGB immer noch möglich (!)
- Arg.: Feststellungsinteresse = ZV wird zwar nicht verhindert (§ 775) aber VollstreckungGl. hat wg. § 242 BGB Anreiz, nicht zu vollstrecken
- anders: Aufrechnungseinwand
- Arg.: es droht Umgehung der Rechtskraft, die § 767 II BGB gerade schützt


