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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht

Themengebiet: Vollstreckung in Forderungen, §§ 829 ff.

Frage 34 von 39

Was ist der Unterschied zwischen dem Arrestatorium und dem Inhibitorium bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen?

  • Arrestatorium § 829 I S.1 ZPO
    • Verbot für Dritt.S an den Vollstr.S zu zahlen
    • der Vollstr.S kann aber DrittS. auf Zahlung an Vollstr.Gl. verklagen
      • + Leistung an sich selbst bei Überschuss, § 259 ZPO
  • Inhibitorium § 829 I S.2 ZPO
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