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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 18 von 39
Welche Einwendungen stehen dem Drittschuldner gegen die Einziehungsklage zu?
Einwendungsfreiheit der Forderung
Einwendungen gelten gem. § 404 BGB analog auch ggü. Kl.
- Sonderregel für Aufrechenbarkeit, § 392 BGB
Aufrechnung mit Anspr. gegen Kl. unprobl. möglich
PfÜB überwindet fehlende Gegenseitigkeit
- DrittS kann sich nicht auf mat. Einwendungen gegen titulierten Anspruch Gl :LT:=> S berufen
- Arg.: sie stehen nur dem VollstreckungsS zu
Er könnte aber Widerklage nach § 767 ZPO in gewillkürter Prozessstandschaft erheben


