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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht

Themengebiet: Einziehungsklage

Frage 18 von 39

Welche Einwendungen stehen dem Drittschuldner gegen die Einziehungsklage zu?

  • Einwendungsfreiheit der Forderung

    • Einwendungen gelten gem. § 404 BGB analog auch ggü. Kl.

      • Sonderregel für Aufrechenbarkeit, § 392 BGB

    • Aufrechnung mit Anspr. gegen Kl. unprobl. möglich

      • PfÜB überwindet fehlende Gegenseitigkeit

    • DrittS kann sich nicht auf mat. Einwendungen gegen titulierten Anspruch Gl :LT:=> S berufen

      • Arg.: sie stehen nur dem VollstreckungsS zu

      • Er könnte aber Widerklage nach § 767 ZPO in gewillkürter Prozessstandschaft erheben

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