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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 20 von 39
Welche Auswirkungen hat der Theorienstreit zu Entstehung des Pfändungspfandrechts an beweglichen Sachen?
Auswirkungen des Theorienstreits
Bereicherungs- ansprüche nach der Verwertung
siehe hier
= Erlösverteilung
gleiches Ergebnis
Rangwirkung des PfandR
z.B.: Pfändung ohne Klauselzustellung
nur nach der öR Theorie kann Gl nach § 166 ff. 50 I Alt. 2 InsO Aussonderung verlangen
Vorrang nach öR Theorie auch wenn Forderung (-)
anders als bei Forderungspfändung
Konvaleszenz
§ 185 II S.2 BGB analog anwendbar: GL-1 hat ersten Rang (§ 804 III)
wenn gemischter Theoie gefolgt und dann Erwerb der Sache durch Vollstreckungs-S
gleiches Ergebnis
z.B.: GL-1 pfändet am 04.01. GL-2 pfändet am 05.01. schuldnerfremde Sachen. Dann erbt S die Sache


