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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 29 von 39

Gl stellt den Titel ohne die erforderliche Klausel zu (§ 750 ZPO). Über das Vermögen des S wird Insolvenzverfahren eröffnet. Wie kann Gl vorgehen? Wird er Erfolg haben?

Gl könnte abgesonderte Befriedigung gem. §§ 166 ff. 50 I Alt.2 InsO betreiben. Erfolg hängt vom Eintritt formeller Wirkung (= Rangsicherungwirkung) des PPR ab. Ob diese eingetetreten ist, hängt davon ab, ob man die gemischte oder die öR Therie vertritt.
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