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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 11 von 39
Welche Rechtsbehelfe gibt es für den Vollstreckungsschuldner, wenn die Vollstreckungsabwehrklage an § 767 II scheitert?
- Hilfsansprüche wenn § 767 ZPO wg. Präklusion scheitert
bei Sittenwidrigkeit
§ 826 ZPO - Unterlassungsklage
auch in Kombination: § 260 ZPO
- negative Feststellungsklage § 256 ZPO , dass der Anspruch sittenwidrig war
- z.B.: dass die Bürgschaft wg. Sittenwidrigkeit nichtig ist
Festsellungsinteresse § 256 II ZPO hier ausnahmsweise (+)
- Arg.: wenn Vollstr.Gl. merkt, dass er zur Rückgewähr § 812 ZPO verpflichtet ist, wird er ZV unterlassen


