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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 26 von 39
Ist ein Grundbuchberichtigungsanspruch im Rahmen der Zwangsvollstreckung prändbar? Was muss der Vollstreckungsgläubiger tun?
unpfändbare Forderungen
- § 851 I ZPO entspricht § 400 BGB
- z.B.: §§ 717, 894 BGB
- unpfändbare Forderungen können aber zur Ausübung überlassen / gepfändet werden, § 857 III ZPO
§ 851 II ZPO lockert den § 399 BGB


