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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 56 von 57
3 Ansichten zum Thema absichtliche Notwehrprovokation?
- Absichtsprovokation
- Rspr., h.M überhaupt kein Notwehrrecht
- Arg.: Rechtsmisbräuchlichkeit
- Arg.: konkludente Einwilligung
- a.A.: abgestuftes Notwehrrecht
- erst Ausweichen, dann Schutz-, dann Trutzwehr
- Arg.: Vorrang des Unrechts - der Provozierte muss sich ja nicht provozieren lassen
- a.A. actio illicita in causa
- dann z.B.: KV durch Schlag (-) weil § 32 StGB , KV durch Provokation (Absicht) (+)
- Vorverlegung des Handlungszeitpunkts auf Provokation, so dass Verteidigungswille dann (-)
- con: bei der Provokation fehlt es bereits an einem Angriff
- Es darf nicht an das pflichtwidrige Vorverhalten angeknüpft werden


