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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 37 von 57
Wie prüft man eine Wahlfeststellung?
- Schema: Prüfung
nach Ausschöpfen aller Beweismittel kann weder Tat (1) noch Tat (2) nachgewiesen werden
unter der Vrss., dass Tat (1) nicht vorliegt, ist Täter bzgl. Tat (2) hinreichted tatverdächtig und umgekehrt
erst hier fällt im Gutachten das Wort
jede straflose Sachverhaltsalternative kann ausgeschlossen werden
- (P) wenn 'auf der Straße finden' denkbar
wenn TV § 246 StPO (+) → nur § 246 StPO anklagen (da geringerer Strafrahmen) wenn wenn TV § 246 StPO (-) mangels nachweisbarer Zueignung → Wahlfeststellung scheitert
- Rechtsethische und psychologische Vergleichbarkeit der Taten
Strafrahmen, im Fischer nachgucken
- nicht bei Täterschaft vs. Teilnahme
in dubio → nur Teilnehmer, Wahlfeststellung unnötig (sog. Stufenverhältnis, s.o.)


