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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Wahlfeststellung

Frage 37 von 57

Wie prüft man eine Wahlfeststellung?

  • Schema: Prüfung

    1. nach Ausschöpfen aller Beweismittel kann weder Tat (1) noch Tat (2) nachgewiesen werden

    2. unter der Vrss., dass Tat (1) nicht vorliegt, ist Täter bzgl. Tat (2) hinreichted tatverdächtig und umgekehrt

      • erst hier fällt im Gutachten das Wort

    3. jede straflose Sachverhaltsalternative kann ausgeschlossen werden

      • (P) wenn 'auf der Straße finden' denkbar

        • wenn TV § 246 StPO (+) → nur § 246 StPO anklagen (da geringerer Strafrahmen) wenn wenn TV § 246 StPO (-) mangels nachweisbarer Zueignung → Wahlfeststellung scheitert

    4. Rechtsethische und psychologische Vergleichbarkeit der Taten

      • Strafrahmen, im Fischer nachgucken

      • nicht bei Täterschaft vs. Teilnahme

        • in dubio → nur Teilnehmer, Wahlfeststellung unnötig (sog. Stufenverhältnis, s.o.)

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