Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 13 von 57
Wann liegt bei der mittelbaren Täterschaft ein umittelbares Ansetzen = Versuchsstrafbarkeit vor?
- mittelbare Täterschaft
- a.A.: (früh) Abschluss der Einwirkungshandlung Einzellösung
- Arg.: Tathandlung als Anknüpfungspunkt ist Einwirkung
- Arg.: Parallele zur Anstiftung
- Con.: Nicht ausreichend tb-bezogene Bestimmung
- Con.: Abgrenzung zu strafl. Vorbereitungshandlungen fast unmöglich
- h.M. (mittel) Entlassung des Werkzeugs aus Herrschaftsbereich, bei konkreter Rechtgutgefährdung
- wenn alsbaldige Tatausführung durch das Werkzeug bevorsteht (keine Zwischenschritte)
- Arg.: Gesetzesnahe Bestimmung
- Arg.: Anwendung der allgm. Grds. zu § 22 StGB → einheitliche Rechtsanwendung
- Arg.: Parallele zu Fallen-Fällen, Gefährdung (+), sobald Geschehen aus der Hand gegeben
- a.A. (spät) Unm. Ansetzen des Werkzeugs
- Arg.: Betrachtung von mittelbarem TäterundTatmittler als Einheit, vgl. Wortlaut § 25 II StGB
- Arg.: Werkzeug ist Mensch, kein Automat
- Con.: für Strafbarkeit des T kann es nur auf sein eigenes Verhalten ankommen


