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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Wahlfeststellung

Frage 33 von 57

Grenzen sie Wahlfeststellung, Postpendenzfeststellung und Präpendenzfeststellung voneinander ab!

  • Bei der Postpendenzfeststellung geht es um eine einseitige Sachverhaltsunsicherheit, bei der Wahlfeststellung um eine doppelte Sachverhaltsunsicherheit (weder erste noch zweite Tat sind sicher nachzuweisen)
  • Postependenz: zeitl. späterer SV ist sicher gegeben
    • Grundsätze der Wahlfeststellung werden aber genau so angewendet
  • Präpendenz: erster Sachverhalt ist sicher feststellbar
    • z.B.: Hehlerei sicher (+), vorheriger Diebstahl unsicher (eigentlich in dubio pro reo -> (+))
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