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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Einwilligung

Frage 12 von 57

Was besagt die bzgl. Einwilligung und tatbestandsausschließendem Einverständnis vertretene Therie der Bedeutungskenntnis?

  • h. M.: Beachtlichkeit nur bei rechtsgutsbezogenen Irrtümern → Unbeachtlichkeit von Motivirrtümern Theorie von der Bedeutungskenntnis
    • = Irrtum, der 'ob', Art, Umfang, Gefährlichkeit der Rg-Verletzung betrifft
    • Arg.: Kein Dispositions-, sondern lediglich RG-Schutz
    • Arg.: im StrafR herrscht rechtsgutsbezogener Autonomiebegriff
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