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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Beihilfe, § 27

Frage 20 von 57

A und B sind Kumpels und auf der Straße unterwegs. Als der Feind des A (der O) auftaucht, fängt A an ihn zu verprügeln. B währenddessen nur dabei und greift nicht ein. Strafbarkeit des B wegen Beihilfe?

  • reine Passivität, bloße Anwesenheit

    • BGH: fordert weitere Anhaltspunkte dafür, dass die Anwesenheit die Tat obj. gefördert / erleichtert hat und dass der Gehilfe sich dessen bewusst war

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