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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 50 von 57
Mit welchem Argument wird teilweise die fehlende obj. Zurechnung bei der indirekten Sterbehilfe begründet?
- dogmatische Herleitung umstritten
- e.A.: TB (-), obj. Zurechnung: Schutzzweckerwägungen, sozialer Gesamtsinn, Sozialadäquanz
nicht gegen das Leben gerichtet
- h.M.: § 34 StGB iVm Grundsätzen der rechtfertigenden Einwilligung
Tod in Würde und Schmerzfreiheit = höherwertiges Schutzgut


