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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 38 von 57
Wann ist ein Irrtum im Rahmen einer Einwlligung im Strafrecht beachtlich?
- Irrtümer
- h. M.: Beachtlichkeit nur bei rechtsgutsbezogenen Irrtümern → Unbeachtlichkeit von Motivirrtümern Theorie von der Bedeutungskenntnis
- Definition= Irrtum, der 'ob', Art, Umfang, Gefährlichkeit der Rg-Verletzung betrifft
- Arg.: Kein Dispositions-, sondern lediglich RG-Schutz
- Arg.: im StrafR herrscht rechtsgutsbezogener Autonomiebegriff
- e. A.: Irrtum nur beachtlich, wenn dem Täter/Dritten zurechenbar /dem Opfer zurechenbar, aber Täter Aufklärungspflicht hat Zurechenbarkeitstheorie
- a. A.: Jeder Irrtum ist beachtlich Theorie der Willensmängelfreiheit
- Arg.: Absolute Wahrung der Selbstbestimmung


