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Karteikarten - Strafrecht AT

Themengebiet: Einwilligung

Frage 38 von 57

Wann ist ein Irrtum im Rahmen einer Einwlligung im Strafrecht beachtlich?

  • Irrtümer

    • h. M.: Beachtlichkeit nur bei rechtsgutsbezogenen Irrtümern → Unbeachtlichkeit von Motivirrtümern Theorie von der Bedeutungskenntnis

      • Definition
        = Irrtum, der 'ob', Art, Umfang, Gefährlichkeit der Rg-Verletzung betrifft

      • Arg.: Kein Dispositions-, sondern lediglich RG-Schutz

      • Arg.: im StrafR herrscht rechtsgutsbezogener Autonomiebegriff

    • e. A.: Irrtum nur beachtlich, wenn dem Täter/Dritten zurechenbar /dem Opfer zurechenbar, aber Täter Aufklärungspflicht hat Zurechenbarkeitstheorie

    • a. A.: Jeder Irrtum ist beachtlich Theorie der Willensmängelfreiheit

      • Arg.: Absolute Wahrung der Selbstbestimmung

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