Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 8 von 57
Wann liegt bei der Mittäterschaft ein umittelbares Ansetzen = Versuchsstrafbarkeit vor?
- h.M.: Versuch beginnt für alle wenn nur einer von ihnen zum Gesamtplan gehörende Handlung vornimmt Gesamtlösung
- Arg.: VersuchundVollendung der gemeinsamen Tat sind einheitlich zu bestimmen
- Ausnahme: Bei sukzessiver Tatbeteiligung, ist unm. Ansetzen des Einzelnen relevant
- Arg.:Früheres Handeln noch nicht zurechenbar
- a.A.: Für jeden Mittäter gesondert nach allgm. Regeln Einzellösung
- Arg.: Tatherrschaft besteht erst, wenn Einzelner selbst unm. angesetzt hat
- Arg.: Anwendung von § 22 auf jeden EInzelnen erforderlich, andernfalls ÜberdehnungundVerstoß gegen Art. 103 II GG
- Con.: Verkennt zurechnendes Prinzip der Mittäterschaft
- Con.: Vorverlagerung des unm. Ansetzens bei Vorbereitungshandlungen
- Con.: Verkennt subj. Geschehenlassen der Tat im Zeitpunkt des unm. Ansetzens Anderer


