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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 25 von 57
Zurechnung iSd § 25 II erfordert 1) einen gemeinstamen Tatentschluss und 2) gemeinschaftliche Tatausfürung. Sind diese Merkmale auch dann erfüllt, wenn es nur zum Versuch der Tat kommt?
- beim Versuch reicht vermeintliche Mittäterschaft aus, um Tatbeiträge (= unmittelbares Ansetzen) zuzurechnen
- Arg.: beim Versuch kommt es nur auf Vorstellung des Täters an
- Münzhändler Fall


