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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 46 von 57
Was ist die Definition von Unterlassen?
- DefinitionUnterlassen ist die Nichtvornahme der gebotenen Handlung zur Erfolgsabwendung
- Abgrenzung Handlung/Unterlassen nach Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit
- z.B.: Familie § 1626 StGB , Gefängniswärter für Häftlinge


