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Karteikarten - Strafrecht AT
Frage 6 von 57
Schließt das bloß zeitliche Verschieben einer Tat den Rücktritt aus?
- (P) bloß zeitl. Verschieben
- h.M.: reicht, Aufgabe der konkr. Tat als einheitlicher Lebensvorgang
- Arg.: Neue Handlung u. U. selbstständig strafbar
- Arg.: Opferschutzgewährleistung
- a. A.: reicht nicht, endgültiges Abstandnehmen vom Gesamtplan erforderlich
- Arg.: Strafunwürdigkeit nur so begründet
- Con.: Wortlaut verlangt keinendgültiges Abstandnehmen


